Abfindung berechnen

Berechne deine voraussichtliche Abfindung — brutto, netto und mit Steuerersparnis durch die Fünftelregelung. Mit verhandelbarem Faktor und gesetzlichen Obergrenzen.

Dieser Rechner bietet eine rechnerische Orientierung — keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von Verhandlung, Sozialplan oder Gerichtsurteil ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dein letztes monatliches Bruttogehalt
Jahre
z.B. 5,5 für 5 Jahre und 6 Monate
x
Standard: 0,5 — verhandelbar (0,25–1,5)
Steuerermäßigung nach § 34 EStG für außerordentliche Einkünfte
Jahre
Relevant für KSchG-Obergrenzen (>50 / >55)
Für genauere Steuerberechnung

Deine Abfindung

Abfindung brutto
Netto-Abfindung (geschätzt)
Geschätzte Steuerlast
Entspricht
Netto-Monatsgehaltsquivalent
Regelabfindung (Faktor 0,5)
KSchG-Obergrenze

Steuervergleich: mit vs. ohne Fünftelregelung

Ohne Fünftelregelung
Mit Fünftelregelung
Rechnerische Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Steuerberechnung ist eine Schätzung auf Basis vereinfachter Steuertarife (§ 32a, § 34 EStG). Für exakte Werte wende dich an einen Steuerberater.

So wird die Abfindung berechnet

Berechnungsschritte mit deinen Werten

Wann steht mir eine Abfindung zu?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Es gibt in Deutschland keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Die Abfindung ist in den meisten Fällen Verhandlungssache. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Anspruch entsteht:

1. Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG): Der Arbeitgeber bietet bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr an, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

2. Gerichtliche Auflösung (§§ 9, 10 KSchG): Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber unzumutbar wäre, kann es eine Abfindung festsetzen — bis zu 12 Monatsgehälter, bei älteren Arbeitnehmern bis zu 18.

3. Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung. Die Abfindungshöhe ist frei verhandelbar — hier liegt sie oft deutlich über dem Faktor 0,5.

4. Sozialplan (§§ 112, 112a BetrVG): Bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen verhandelt der Betriebsrat einen Sozialplan, der Abfindungen für alle betroffenen Arbeitnehmer vorsieht.

5. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag: Manche Tarif- oder Einzelverträge enthalten Abfindungsklauseln.

Typische Abfindungshöhe

Die folgende Tabelle zeigt die Regelabfindung (Faktor 0,5) für verschiedene Betriebszugehörigkeiten bei einem Brutto-Monatslohn von 4.000 €:

Betriebszugehörigkeit Monatsgehalt Regelabfindung
2 Jahre 4.000 € 4.000 €
5 Jahre 4.000 € 10.000 €
10 Jahre 4.000 € 20.000 €
15 Jahre 4.000 € 30.000 €
20 Jahre 4.000 € 40.000 €
25 Jahre 4.000 € 50.000 €

In der Praxis variiert der Faktor stark: Bei schlechter Verhandlungsposition oder kleinen Betrieben oft nur 0,25, bei langen Betriebszugehörigkeiten oder Sonderkündigungsschutz bis 1,5 oder mehr.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Grundsätzlich: Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet (§ 158 SGB III) — solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Achtung bei Aufhebungsverträgen: Wenn das Arbeitsverhältnis früher endet als es bei ordentlicher Kündigung der Fall wäre, kann die Agentur für Arbeit einen Ruhenszeitraum verhängen. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Außerdem droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn die Arbeitsagentur den Aufhebungsvertrag als freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes wertet.

Tipp: Lass im Aufhebungsvertrag festhalten, dass die Kündigung betriebsbedingt ist und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Das vermeidet Sperrzeit und Ruhenszeitraum in den meisten Fällen.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Eine Abfindung kann sich ergeben aus: einem Angebot des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG), einer gerichtlichen Auflösung (§§ 9, 10 KSchG), einem Aufhebungsvertrag, einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag. In der Praxis wird die große Mehrheit der Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren verhandelt.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Die Abfindung unterliegt der Einkommensteuer. Sie ist kein Arbeitsentgelt, daher fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Steuerlich kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG angewendet werden: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Das senkt den Steuersatz deutlich, weil weniger Progression greift. Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung direkt bei der Lohnabrechnung an.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) ist eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Das Finanzamt berechnet die Steuer so: Zunächst wird die Steuer auf das reguläre Einkommen ermittelt. Dann wird ein Fünftel der Abfindung addiert und die Differenz mit fünf multipliziert. Durch die progressive Besteuerung fällt der effektive Steuersatz niedriger aus, als wenn die gesamte Abfindung auf einmal versteuert würde. Der Vorteil ist umso größer, je höher die Abfindung im Verhältnis zum Jahresgehalt ist.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber nach § 1a KSchG eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet. Die Höhe beträgt dann 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dieses Angebot ist freiwillig — der Arbeitgeber muss es nicht machen. Klagt der Arbeitnehmer dennoch und das Gericht stellt fest, dass die Kündigung unwirksam war, kann es eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG festsetzen.

Kann ich die Abfindung verhandeln?

Ja, und das solltest du in den meisten Fällen auch tun. Der Faktor 0,5 ist nur ein Richtwert. In der Praxis hängt die Höhe von vielen Faktoren ab: Wie gut sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage? Wie lange bist du im Betrieb? Hast du besonderen Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Schwangere)? Wie schnell will der Arbeitgeber eine Lösung? Bei starker Verhandlungsposition sind Faktoren von 1,0 bis 1,5 nicht ungewöhnlich.

Was ist der übliche Faktor bei Abfindungen?

Der übliche Ausgangspunkt in Deutschland ist ein Faktor von 0,5 — also ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis liegt der Faktor je nach Branche und Verhandlungsposition zwischen 0,25 und 1,5. In der Finanzbranche oder bei Führungskräften sind höhere Faktoren üblich. Bei kleinen Unternehmen oder wirtschaftlicher Notlage akzeptieren Gerichte auch niedrigere Faktoren.

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