Kündigung Vorlage

Kostenlose Muster für jeden Vertragstyp — sofort kopieren, Platzhalter ausfüllen und absenden. Rechtssicher formuliert, aktueller Rechtsstand 2026.

Diese Vorlagen dienen der rechnerischen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfe Fristen und Formvorschriften anhand deines individuellen Vertrags. Bei arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir einen Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Grundlagen: § 623 BGB § 573c BGB § 309 Nr. 9 BGB § 312k BGB § 56 TKG · Rechtsstand: April 2026

Eine Kündigung muss klar formuliert sein, den Empfänger eindeutig benennen und rechtzeitig zugestellt werden. Fehler bei Formvorschrift oder Frist können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und sich der Vertrag ungewollt verlängert. Unsere Vorlagen decken die fünf häufigsten Vertragstypen ab: Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Fitnessstudio, Handyvertrag und Streaming-Abos.

Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern [...] durch deine persönlichen Daten. Sende das Schreiben je nach Vertragstyp per Einschreiben, E-Mail oder über den Online-Kündigungsbutton des Anbieters.

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Arbeitsvertrag kündigen
Zustellungsform: Eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist unwirksam. Versand per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeugen.
Ersetze [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Arbeitgeber Name], [Arbeitgeber Adresse], [Ort] und [Datum] durch deine Angaben. Unterschreibe das ausgedruckte Schreiben handschriftlich.
Mietvertrag kündigen
Zustellungsform: Schriftform erforderlich (§ 568 BGB). Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen unterschreiben. Versand per Einschreiben mit Rückschein empfohlen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
Ersetze [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Vermieter Name], [Vermieter Adresse], [Ort], [Datum] und [Adresse der Mietwohnung] durch deine Angaben. Bei mehreren Mietern muss jeder unterschreiben.
Fitnessstudio kündigen
Zustellungsform: Textform reicht seit März 2022 (§ 309 Nr. 9 BGB) — eine E-Mail ist ausreichend. Einschreiben wird dennoch empfohlen, falls der Anbieter den Zugang bestreitet. Maximale Vertragslaufzeit: 24 Monate, danach monatlich kündbar mit maximal 1 Monat Frist.
Ersetze [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Fitnessstudio Name], [Fitnessstudio Adresse], [Ort], [Datum] und [Mitgliedsnummer] durch deine Angaben.
Handyvertrag kündigen
Zustellungsform: Textform reicht — E-Mail oder Online-Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Seit Dezember 2021 sind Mobilfunkverträge nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar mit 1 Monat Frist (§ 56 TKG). Eine Verlängerung um 12 Monate ist nicht mehr zulässig.
Ersetze [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Mobilfunkanbieter Name], [Anbieter Adresse], [Ort], [Datum], [Rufnummer] und [Vertragsnummer/Kundennummer] durch deine Angaben.
Abo / Streaming kündigen
Zustellungsform: In der Regel genügt Textform (E-Mail). Seit Juli 2022 müssen Anbieter mit Online-Vertragsabschluss einen Kündigungsbutton auf ihrer Website bereitstellen (§ 312k BGB). Der Kündigungsbutton ist der schnellste Weg. Falls kein Button vorhanden: E-Mail oder Einschreiben.
Ersetze [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], [Anbieter Name], [Anbieter Adresse], [Ort], [Datum], [Abo-Bezeichnung] und [Kundennummer] durch deine Angaben.

Fristen berechnen

Mit dem Kündigungsfrist-Rechner das genaue Vertragsende und den spätesten Versandtermin berechnen.

Was muss in einer Kündigung stehen?

Damit eine Kündigung wirksam ist, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Unabhängig vom Vertragstyp gehören diese Elemente in jedes Kündigungsschreiben:

Schriftform vs. Textform

Das deutsche Recht unterscheidet streng zwischen Schriftform und Textform. Bei der Schriftform (§ 126 BGB) ist eine eigenhändige Unterschrift auf Papier zwingend — das betrifft Arbeitsverträge und Mietverträge. Die Textform (§ 126b BGB) erlaubt hingegen E-Mail, SMS oder Online-Formulare. Seit den Reformen 2021/2022 genügt für Fitnessstudios, Handyverträge und Abos die Textform. Viele Anbieter müssen zudem einen Online-Kündigungsbutton bereitstellen.

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Unsere Vorlagen betreffen die ordentliche Kündigung — also die fristgerechte Beendigung eines Vertrags unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, etwa bei schweren Vertragsverletzungen, Gesundheitsgefährdung oder Zahlungsverzug. Für eine fristlose Kündigung solltest du den konkreten Grund im Schreiben benennen und im Zweifel rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Zustellungsnachweis sichern

Die Beweislast für den Zugang der Kündigung liegt beim Kündigenden. Deshalb empfehlen wir bei wichtigen Kündigungen immer einen Zustellungsnachweis. Das Einschreiben mit Rückschein ist der sicherste Weg. Alternativ: persönliche Übergabe mit einem Zeugen, der den Inhalt und das Datum bestätigen kann. Bei E-Mail-Kündigung gilt: Lesebestätigung anfordern und die gesendete E-Mail archivieren.

Häufige Fragen

Muss eine Kündigung per Einschreiben versendet werden?

Nicht immer. Bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen ist ein Einschreiben mit Rückschein dringend empfohlen, weil die Schriftform vorgeschrieben ist und du den Zugang beweisen musst. Bei Handyverträgen, Fitnessstudios und Abos reicht seit den Gesetzesreformen 2021/2022 häufig eine E-Mail oder der Online-Kündigungsbutton. Trotzdem gilt: Im Streitfall ist ein Einschreiben immer die sicherste Variante.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Bei Arbeitsverträgen nein — hier verlangt § 623 BGB zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail-Kündigung ist hier unwirksam. Bei Mietverträgen gilt ebenfalls Schriftform (§ 568 BGB). Für Fitnessstudio-Verträge, Handyverträge und Streaming-Abos genügt hingegen die Textform — E-Mail ist also zulässig. Prüfe dennoch deinen konkreten Vertrag auf abweichende Klauseln.

Was muss in einer Kündigung stehen?

Jede wirksame Kündigung enthält: vollständiger Name und Adresse des Absenders, Name und Adresse des Empfängers, Datum, eindeutige Vertragsbezeichnung (mit Vertragsnummer oder Kundennummer), eine unmissverständliche Kündigungserklärung und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Bei Arbeitsverträgen zusätzlich: Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei Mietverträgen: Hinweis auf Kautionsrückzahlung.

Kann ich fristlos kündigen?

Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich (§ 626 BGB). Beispiele: Der Arbeitgeber zahlt wiederholt kein Gehalt, die Mietwohnung ist gesundheitsgefährdend, oder das Fitnessstudio erbringt die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht. Der wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben konkret benannt werden. Bei Arbeitsverhältnissen muss die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Im Zweifel: Fachanwalt konsultieren.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist — sie benötigt keinen besonderen Grund. Die außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) beendet den Vertrag sofort, erfordert aber einen wichtigen Grund (§ 626 BGB), etwa schwere Vertragsverletzungen. Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist, die Hürden sind aber deutlich höher.

Wann muss der Arbeitgeber meine Kündigung bestätigen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, eine Kündigung schriftlich zu bestätigen. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam — unabhängig davon, ob der Arbeitgeber antwortet. Dennoch solltest du immer eine Bestätigung einfordern, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Falls der Arbeitgeber nicht reagiert, genügt der Rückschein des Einschreibens als Zugangsnachweis. Auf das qualifizierte Arbeitszeugnis hast du nach § 109 GewO einen Rechtsanspruch.

Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist hängt vom Vertragstyp, der Vertragslaufzeit und eventuellen individuellen Vereinbarungen ab. Arbeitsverträge: Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB), für Arbeitgeber steigend mit Betriebszugehörigkeit. Mietverträge: 3 Monate zum Monatsende für Mieter. Handyverträge: 1 Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Nutze unseren Kündigungsfrist-Rechner, um das genaue Vertragsende und den spätesten Versandtermin zu berechnen.

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