Brutto-Netto-Rechner

Berechne deinen monatlichen Nettolohn aus dem Bruttogehalt — mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Sozialversicherung und allen Abzügen für 2025 und 2026.

Dein monatliches Bruttogehalt laut Arbeitsvertrag

Dein Nettolohn

Nettolohn pro Monat
Netto pro Jahr
Netto/Brutto-Quote
Steuern gesamt
Sozialversicherung
Brutto-Monatsgehalt
− Lohnsteuer
− Solidaritätszuschlag
− Kirchensteuer
− Rentenversicherung
− Arbeitslosenversicherung
− Krankenversicherung
− Pflegeversicherung
= Nettolohn
Grobe Schätzung. Für exakte Werte: offizieller BMF-Rechner. Keine Steuerberatung.

So haben wir gerechnet

Berechnungsschritte mit deinen Werten

Typische Beispiele

2.500 € brutto, Steuerklasse I

Ledig, keine Kirchensteuer, keine Kinder, gesetzlich versichert, NRW, 2026

3.500 € brutto, Steuerklasse III

Verheiratet, Alleinverdiener, keine Kirchensteuer, 1 Kind, Bayern, 2026

5.000 € brutto, Steuerklasse I

Ledig, Kirchensteuer (9%), keine Kinder, gesetzlich versichert, Berlin, 2026

2.000 € brutto, Steuerklasse V

Verheiratet, Partner hat SK III, keine Kirchensteuer, 2 Kinder, Hessen, 2026

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist dein Gehalt vor Abzügen — der Betrag im Arbeitsvertrag. Netto ist, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslosen) tatsächlich auf deinem Konto landet. Die Differenz beträgt je nach Steuerklasse und Einkommen 30–50 % des Bruttogehalts.

Wie viel Prozent bleiben vom Brutto übrig?

Bei einem typischen Angestellten in Steuerklasse I bleiben je nach Gehalt ca. 55–65 % netto übrig. In Steuerklasse III (Alleinverdiener) sind es ca. 65–75 %. Die Quote sinkt mit steigendem Einkommen wegen des progressiven Steuertarifs. Unser Rechner zeigt dir die genaue Netto/Brutto-Quote für deine persönliche Situation.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer — nicht vom Bruttolohn. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht, je nach Bundesland. Bei einem Brutto von 3.500 € in SK I sind das ca. 20–30 € im Monat.

Wie kann ich meinen Nettolohn erhöhen?

Legale Möglichkeiten: (1) Steuerklassenwechsel bei Verheirateten (SK III/V statt IV/IV), (2) Kirchenaustritt spart 8–9 % der Lohnsteuer, (3) Kinderfreibeträge eintragen lassen, (4) steuerfreie Arbeitgeberleistungen nutzen (Jobticket, Kita-Zuschuss, Sachbezüge bis 50 €/Monat), (5) Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Ein Wechsel der Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag spart ebenfalls monatlich.

Ist Steuerklasse III immer die beste?

Nein. SK III lohnt sich nur für Ehepaare, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Partner in SK V zahlt dann überproportional viel Steuern. Bei ähnlichen Gehältern ist die Kombination IV/IV fairer und vermeidet hohe Steuernachzahlungen. Seit 2010 gibt es auch IV/IV mit Faktor, das die Steuerlast gerechter verteilt. Die jährliche Steuerschuld bleibt bei allen Varianten gleich — nur die monatliche Verteilung ändert sich.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?

Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer) erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt liegt 2026 bei ca. 1,7 %. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann monatlich 10–30 € sparen. Quelle: GKV-Spitzenverband.

Was ist der Solidaritätszuschlag 2026?

Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler weg. Er wird nur noch erhoben, wenn die jährliche Lohnsteuer über der Freigrenze von ca. 18.130 € liegt — das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca. 68.000 € (Ledige) bzw. 136.000 € (Verheiratete/SK III). In der Milderungszone steigt der Soli gleitend bis auf die vollen 5,5 % der Lohnsteuer. Die meisten Arbeitnehmer zahlen keinen Soli mehr.

Wie werden Überstunden versteuert?

Überstunden werden wie normales Gehalt versteuert — es gibt in Deutschland keinen steuerfreien Überstundenzuschlag (anders als z. B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge). Die Überstundenvergütung erhöht das Bruttoeinkommen und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei hohem Grundgehalt kann der Grenzsteuersatz auf Überstunden bei 42 % oder mehr liegen. Steuerfreie Zuschläge gibt es nur für: Nachtarbeit (25 %), Sonntagsarbeit (50 %) und Feiertagsarbeit (125–150 %), jeweils bis zu bestimmten Grenzen (§ 3b EStG).

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