Überstunden-Rechner
Erfahre, was deine Überstunden wirklich wert sind — brutto, netto und als Freizeitausgleich. Mit Zuschlägen für dein Bundesland.
Deine Überstunden
- Netto-Schätzung / Jahr
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- Basis-Stundenlohn (ohne Zuschlag)
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- Freizeitausgleich / Monat
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- Steuerklasse
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So haben wir gerechnet
Berechnungsschritte mit deinen Werten
Typische Beispiele
Vollzeit mit 10 h Überstunden
Teilzeit mit Überstunden
Nachtschicht mit 25 % Zuschlag
Sonntagszuschlag mit 100 %
Häufige Fragen
Sind Überstunden Pflicht?
Grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann Überstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist. In Notfällen (z. B. Naturkatastrophen, unvorhersehbare Auftragsspitzen) kann eine Pflicht aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht entstehen. Ohne vertragliche Grundlage dürfen Arbeitnehmer Überstunden ablehnen.
Welcher Zuschlag ist üblich?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge. In Tarifverträgen sind jedoch Zuschläge von 25 % bis 50 % für reguläre Überstunden üblich. Für Nachtarbeit sieht § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag vor — üblich sind 25 % bis 30 %. Sonn- und Feiertagsarbeit wird oft mit 50 % bis 100 % Zuschlag vergütet. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung ab.
Müssen Überstunden ausgezahlt werden?
Ja — geleistete Überstunden müssen vergütet werden, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes regelt (§ 612 BGB). Der Arbeitgeber kann alternativ Freizeitausgleich anbieten, wenn dies vereinbart wurde. Wichtig: Überstunden verfallen nicht automatisch, können aber durch Ausschlussfristen im Vertrag zeitlich begrenzt sein (oft 3–6 Monate).
Werden Überstunden versteuert?
Ja. Die Auszahlung von Überstunden ist reguläres Arbeitseinkommen und wird voll versteuert sowie sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bilden bestimmte Zuschläge: Nachtarbeitszuschläge (25 %) und Sonntagszuschläge (50 %) sowie Feiertagszuschläge (bis 125 %) sind nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie auf den Grundlohn von max. 50 €/Stunde berechnet werden. Der Grundlohn selbst bleibt steuerpflichtig.
Wie viele Überstunden sind maximal erlaubt?
Laut § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Bei einer 5-Tage-Woche bedeutet das: maximal 48 h regulär, bis zu 60 h temporär — also bis zu 20 Überstunden pro Woche, wenn der Ausgleich gewährleistet ist.
Muss ich Überstunden machen, wenn im Vertrag „nach Absprache“ steht?
Eine Klausel wie „Überstunden nach Absprache“ bedeutet, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, aber nur in angemessenem Umfang und mit Vorankündigung. Klauseln, die unbegrenzte Überstunden ohne Vergütung vorsehen, sind oft unwirksam (BAG-Rechtsprechung). Pauschalabgeltungsklauseln („mit dem Gehalt abgegolten“) sind nur wirksam, wenn sie eine konkrete Stundenzahl nennen und die Vergütung insgesamt über dem Mindestlohn liegt.
Was ist besser — Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Auszahlung lohnt sich bei niedrigeren Steuerklassen und wenn das Geld benötigt wird — aber der Netto-Anteil sinkt durch Steuern und Sozialabgaben. Freizeitausgleich ist steuerlich neutral (keine zusätzliche Steuerlast) und bietet Erholung. Unser Rechner zeigt beide Varianten: den Brutto/Netto-Wert bei Auszahlung und die entsprechenden freien Tage bei Freizeitausgleich.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Gesetze rund um Überstunden in Deutschland:
- § 612 BGB — Vergütungspflicht für Überstunden
- § 3 ArbZG — Höchstarbeitszeit von 8 h/Tag (max. 10 h mit Ausgleich)
- § 6 Abs. 5 ArbZG — Ausgleich für Nachtarbeit
- § 3b EStG — Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen